Von der Gründung einer Ein-Mann-GmbH zum Betrieb eines Cafés bis zu komplexen Rechtsfragen zu Verschmelzung und Abspaltung bei großen Aktiengesellschaften reicht die Bandbreite handels- und gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen.
Wir beraten kleine und große Unternehmen vom Gründungsstadium bis zur Liquidation bei allen Rechtsfragen, erstellen Verträge und planen mit betriebswirtschaftlichem Fokus die beste Gestaltung für die Zukunft.
Allgemeines Zivilrecht ist im Alltag allgegenwärtig!
Typische Fragestellungen sind:
Wir helfen Ihnen bei der Beantwortung der Fragen und der Problemlösung.
Häufige Aspekte unserer anwaltlichen Beratung sind hier das Arbeitsrecht und das Reisevertragsrecht.
Beide Anwälte sprechen fliessend und diktatsicher englisch.
Dies ermöglicht es uns, Ihre Interessen im Ausland zu vertreten, Verträge und Schriftsätze in englischer Sprache zu fertigen und natürlich auch Mandanten in Deutschland zu vertreten, deren Mutterspreche englisch ist.