Hier prüfen wir Arbeitsverträge, Zeugnisse , beraten Arbeitnehmer zu ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen. Im Schadensfall begleiten wir Sie bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen, Mobbing.
Arbeitgeber werden von uns beraten zum Beispiel bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerverträgen, wir erstellen NDA und andere Zusatzvereinbarungen und wir vertreten Sie vor Gericht.
BAG zur Bestimmtheit einer Kündigung:
Geklagt hatte eine Industriekauffrau. Ihr war nach der Insolvenz ihres Arbeitgebers im Mai 2010 "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" gekündigt worden.
Das Bundesarbeitsgericht hat nun in letzter Instanz entschieden, dass die Klausel "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" wirksam ist.
In: Legal Tribune ONLINE, 20.06.2013, http://www.lto.de/persistent/a_id/8974/ (abgerufen am 01.07.2013)
Arbeitsgericht Dessau zu Kritik in Social Media:
Kritische Einträge in Social-Media-Plattformen wie Facebook berechtigen den Arbeitgeber nicht in jedem Fall zu einer fristlosen Kündigung. Stattdessen sind stets alle Umstände des jeweiligen Sachverhaltes zu berücksichtigen. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Dessau-Roßlau hervor.