Wir übernehmen für Sie die Vertretung bei der Geltendmachung von Forderungen gegen säumige Zahler.
Die außergerichtliche Geltendmachung bis zur Beendigung des Mahnverfahrens erfolgt aufgrund einer günstigen Pauschal-Honorarvereinbarung (Ausnahme: Gerichtskosten für das Mahnverfahren).
Im Mahnverfahren können Sie die Anwaltskosten häufig als Verzugsschaden geltend machen. Die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes wird bei anschließend etwa notwendiger Vertretung in einem Klageverfahren teilweise auf die Anwaltsgebühren des Klageverfahrens angerechnet.
Wir beraten Sie gerne zu den Konditionen unserer Inkassotätigkeit.