Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Wer Kaufmann ist muss neben den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die besonderen Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) beachten.
Das Gesellschaftsrecht ist ebenfalls ein Teil des Privatrechts und regelt die Beziehungen zwischen Personen, die sich zu einer Gesellschaft zusammengeschlossen haben, um einen bestimmten Zweck zu verfolgen.
Anwaltliche Tätigkeit im Handels- und Gesellschaftsrecht stellt besondere Anforderungen an das Wissen, die Kreativität und das Verständnis für betriebswirtschaftliche Fragestellungen an den Berater. Es gilt für die Mandanten die optimale Gestaltungslösung unter Berücksichtigung einer Vielzahl von entscheidungsrelevanten Aspekten zu finden.
Hierzu gehören: