Man sollte das tun, worin man gut ist.
Jeder Rechtsanwalt in Deutschland hat ein breites juristisches Basiswissen. In vielen Fällen kann man daher auch dann erfolgreich helfen, wenn es sich um ein Rechtsgebiet handelt, dass nicht zum Schwerpunkt der Kanzlei gehört.
Man muss aber seine Grenzen kennen und daher übergeben wir gerne, wenn dies im Mandanteninteresse notwendig ist, an unsere Kooperationspartner, Rechtsanwälte mit langjähriger Berufserfahrung in ihrem Spezialgebiet und in der Regel auch entsprechender Fachanwaltschaft ( z.B. Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Medizinrecht).
Manchmal ist auch der Einsatz eines Mediators hilfreich: Konflikte sind häufig ein Ergebnis misslungener Kommunikation, arbeitet man an der Kommunikation, arbeitet man bereits am Problem. Aufgrund der besonderen Rolle des Moderators, kann er nicht gleichzeitig Anwalt einer der Konfliktparteien sein.
Unser Kooperationspartner ist hier der Mediator und Rechtsanwalt Friedhelm Steinbusch.