Unter Reiserecht verstehen wir nicht nur das Reisevertragsrecht, sondern alles rund um Touristik, Gastronomie und das Hotelgewerbe.
Hierzu gehören:
Frau Dr. Scheerer-Buchmeier kann dabei auf mehr als 10 Jahre als Gesellschafterin in einem auf Großbritannien und die USA spezialisierten Reisebüro zurückgreifen. Darüber hinaus unterrichtet sie an einer Fachhochschule in Köln Hotel- und Tourismusrecht.
Nach Ansicht der Karlsruher Richter ist bei Kreuzfahrten auch der Weg das Ziel. Bei der Fahrt "Sommer in Grönland" entfielen geplante Landgänge auf den Färöer und den Orkney-Inseln, das Schiff wich teilweise von der Route ab. Der BGH schloss einen erheblichen Reisemangel und damit ein Kündigungrecht und einen Anspruch auf Entschädigung nicht aus.
BGH zu abweichender Kreuzfahrt-Route: Der Weg ist das Ziel. In: Legal Tribune ONLINE, 15.05.2013, http://www.lto.de/persistent/a_id/8731/ (abgerufen am 01.07.2013)